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Gesetzliche Höchstgrenze ist 0,5 g je 1 kg (1.000 g) bzw. 0,05 %
Bitte achten Sie bei der Erntebergung darauf, diese Höchstgrenze nicht zu überschreiten.
Sollten Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte zeitnah an unsere Pflanzenbau-Berater oder unsere Mischfutter-Außendienstler.
An der Waage werden unsere Mitarbeiter die Anlieferungen entsprechend bonitieren. Ware oberhalb der gesetzlichen Höchstgrenze (EU-Verordnung) darf im Mischfutter nicht verwendet werden.
Wir bitten um ihr Verständnis.